Gesichtserkennung, Urheberrecht, Milliardenbußgelder: Was aktuelle Urteile und Entscheidungen für Unternehmen und Privatpersonen bedeuten.
KI trifft Recht: Drei aktuelle Fälle mit großer Tragweite
KI entwickelt sich schneller als das Recht. Aber das Recht holt auf — und zwar mit Nachdruck. Drei aktuelle Fälle zeigen, wie ernst die Lage ist und was das für alle bedeutet, die KI einsetzen.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat gegen das US-Unternehmen Clearview AI ein Bußgeld verhängt. Clearview hat ohne Einwilligung Milliarden von Fotos aus dem Internet gesammelt und daraus eine Gesichtserkennungsdatenbank gebaut — die dann an Behörden weltweit lizenziert wurde.
Das Unternehmen hat die Fotos von LinkedIn, Instagram, Facebook und öffentlichen Webseiten automatisch abgerufen. Darunter auch Fotos von deutschen Staatsangehörigen.
Das OLG Düsseldorf hat im April 2026 ein richtungsweisendes Urteil gesprochen: KI-generierte Inhalte sind in Deutschland grundsätzlich nicht urheberrechtlich geschützt — weil kein menschlicher Schöpfer dahintersteckt.
Was das in der Praxis bedeutet: Wer KI-Texte, KI-Bilder oder KI-Codes ohne eigene schöpferische Leistung übernimmt, kann sich nicht auf Urheberrecht berufen. Gleichzeitig kann er auch fremde KI-Ausgaben nicht einfach kopieren — die Ausgangsfrage ist dann, wem das Trainingsmaterial gehörte.
Die irische Datenschutzbehörde DPC hat Meta (Facebook, Instagram) mit einem Rekordgeld von rund 6 Milliarden Euro belegt. Grund: Meta hatte personenbezogene Daten von EU-Nutzerinnen und -Nutzern für das Training seiner KI-Modelle verwendet — ohne ausreichende Rechtsgrundlage.
Der Fall zeigt: Auch wenn Daten für einen anderen Zweck erhoben wurden (z. B. Nutzung einer Social-Media-Plattform), darf man sie nicht einfach für KI-Training weiterverwenden. Das gilt für multinationale Konzerne — und für KMUs.