Kundendaten, Mitarbeiterdaten, Verträge, Bewerbungen — was ist erlaubt, was ist riskant, und was ist schlicht verboten? Die wichtigsten DSGVO-Regeln für den KI-Alltag.
ChatGPT ist im Betrieb angekommen. Aber kaum jemand weiß genau, was man wirklich eingeben darf. Die Frage ist berechtigt — denn was technisch möglich ist, ist nicht immer rechtlich erlaubt.
Hier ist das Wichtigste, kompakt und verständlich.
ChatGPT und andere KI-Dienste sind Dienste von Drittanbietern — in der Regel US-Unternehmen. Wenn Sie personenbezogene Daten eingeben, übermitteln Sie diese an einen Dritten. Das ist nach DSGVO eine Datenübermittlung, die eine Rechtsgrundlage braucht.
Meist fehlt diese Grundlage. Betroffene Personen (Kunden, Mitarbeiter) haben nicht eingewilligt, dass ihre Daten an OpenAI, Anthropic oder Google weitergegeben werden.
Falsch: „Schreib eine Antwort-E-Mail an Maria Muster, Kundin bei uns seit 2019, wegen ihrer Beschwerde über Bestellung Nr. 47821."
Richtig: „Schreib eine höfliche Antwort-E-Mail an eine langjährige Kundin wegen einer Beschwerde über eine verzögerte Lieferung." — Dann die Namen und Details selbst einfügen.
ChatGPT (OpenAI): Standardmäßig werden Chats zur Modellverbesserung genutzt. Das lässt sich in den Einstellungen deaktivieren. Wer die API (kostenpflichtig) nutzt, hat bessere Datenschutzgarantien.
Microsoft Copilot (Enterprise): Hier gelten bessere Datenschutzbedingungen — Daten werden nicht für Training genutzt. Für Betriebe im Microsoft-Ökosystem oft die bessere Wahl.
Claude (Anthropic): Laut Datenschutzrichtlinie werden Eingaben nicht standardmäßig für Training verwendet. Enterprise-Version mit besseren Garantien verfügbar.